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Robert (Gast) |
Hallo zusammen, ich bin gerade dabei, in unserem Unternehmen mit knapp 80 Mitarbeitenden eine interne Meldestelle aufzubauen und möchte dafür juristischen Rat. Welche rechtlichen Anforderungen gilt es bei der Einrichtung zu erfüllen? Muss ich unterschiedliche Meldekanäle anbieten? Welche Fristen sind einzuhalten? Und wie stelle ich sicher, dass Hinweisgeber vor Nachteilen geschützt sind? | |||
DavidB (Gast) |
Vor Kurzem habe ich mit Investoren gesprochen, die großen Wert auf Compliance legen – da wurde deutlich, wie wichtig eine ordentliche interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz ist. Neben digitaler und telefonischer Meldung sind Bestätigungen binnen sieben Tagen und Rückmeldungen nach maximal drei Monaten Pflicht. Außerdem ist klar: Schutz vor Repressalien muss fest im Prozess verankert sein, Datenschutz nach DSGVO vorausgesetzt. Externe Ombudsleute als zusätzliche Anlaufstelle wirken auch vertrauensbildend. Damit punkten Sie juristisch und bei Kapitalgebern. |
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